Am 2.9.2025 wird um 9:00 Uhr im Amtsgericht Oldenburg ein Fall verhandelt, in dem es um angeblichen tätlichen Angriff und Beleidigung gegen Vollstreckungsbeamte gehen soll. Das ist mindestens der zweite Prozess in Folge der Proteste gegen die diesjährigen Wahlkampfstände und Auftritte der AfD in Oldenburg. Dabei soll es im oben benannten Prozess um einen Vorfall gehen, bei dem es am Wochenende vor der Wahl zu eben genannten Vorkommnissen gekommen sein soll.Am Wochenende vor der Bundestagswahl hatten seit den Vormittagsstunden Gegendemonstrant_innen lautstark und kreativ vor dem Wahlstand der AfD in der Lange Straße am Lappan demonstriert. Schnell verschob die Polizei die Proteste zum Eingang der Wallstraße.
Als gegen frühen Nachmittag die AfD unter Jubel der Protestierenden ihren Stand abbaute, zogen einzelne Aktivist_innen weiter zum Stand der CDU. Zur Erinnerung, die CDU hat diesen Februar die sogenannte Brandmauer nach rechts eingerissen, indem sie auf Bundesebene eine Abstimmung zu einer weiteren Verschärfung des Asylrechts eingebracht und wissentlich mit der AfD abgestimmt hat. Dies stellte eine Zensur dar, denn die CDU hatte vorher immer beteuert, nicht mit der AFD zusammenzuarbeiten. Seit Februar wissen wir endgültig, dass dies eine Lüge war. Die Entrüstung war deutschlandweit groß.
Vor dem CDU-Stand, der sich vor dem Herbartgang befand, machte schnell eine kleine, aber laute Gruppe ihrem Unmut Platz. Die Polizei verschob diese Gruppe rigoros in Richtung Brunnen. Im allseitig wahrnehmbaren Rechtsruck und gerade im Vorfeld von Wahlen ist Protest notwendig und durch das Gesetz geschützt. Es ist eine Aufgabe der Zivilgesellschaft, von linken Aktivist_innen und von demokratischen Menschen, auf Missstände hinzuweisen, diese anzuprangern und zu verurteilen. Das ist es, was an verschiedenen Samstagen im Februar in Oldenburg geschehen ist. Menschen haben sich gegen die rechtsextreme AfD gestellt, haben das Einreißen der Brandmauer skandalisiert. Diese Menschen sind dabei laut gewesen, sehr kreativ und hoffentlich auch nervig. Die Polizei hat darauf mit eskalativer Gewalt geantwortet. So wurden immer wieder Demonstrant_innen mit Schmerzgriffen angefasst, geschlagen, geschubst, bis sie hinfielen. Das kann nur als Eskalation seitens der Polizei beschrieben werden und gehört aufs stärkste kritisiert. Offensichtlich sollten die Demonstrant*innen durch diese Gewalt eingeschüchtert und davon abgehalten werden, sich gegen rechts zu engagieren.
In den letzten Wochen, Monaten und Jahren ist immer deutlicher zu erkennen, dass linker Protest stärker werdenden Repressionen ausgesetzt ist, dass Polizisten nicht davor zurückschrecken immer ausuferndere Gewalt anzuwenden, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht. Hier wird eine Machtstruktur ausgenutzt, die keinerlei Überwachungsmechanismen hat. Statt also eine Möglichkeit zu schaffen, die angewandte Polizeigewalt zu thematisieren, zu kritisieren, werden Aktivist_innen angeklagt, weil sie protestieren, weil sie von ihrem Recht der Meinungsäußerung Gebrauch machen.
Lasst uns die Genoss_innen im Gericht unterstützen. Die Verhandlung findet am 2.9. um 9:00Uhr im Amtsgericht in Oldenburg statt.
Die Supportstruktur